Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen von Angehörigen
Das OLG Karlsruhe entschied, dass eine Einschränkung der Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen aufgrund eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers (§630 g III 3) auch nicht durch eine Vorsorgevollmacht des Angehörigen überwunden werden kann. Die Angehörigen des Erblassers haben grundsätzlich nach dem Tod nach §630 g III BGB einen Anspruch auf Einsicht und Herausgabe der Behandlungsunterlagen. […]
Einsichtnahme in Behandlungsunterlagen von Angehörigen Read More »