Die Möglichkeiten der Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines BGB-Gesellschafters
Zur Grundbuchberichtigung genügt der Nachweis über den Inhalt des Gesellschaftsvertrages auch in der Form eines privatschriftlichen Gesellschaftsvertrages. Der Tod eines Gesellschafters führt zur Unrichtigkeit des Grundbuches. Die Berichtigung des Grundbuches ist durch eine Berichtigungsbewilligung oder durch die Erbringung eines Unrichtigkeitsnachweises möglich. Die Berichtigungsbewilligung basiert auf einer schlüssigen Darlegung der Grundbuchunrichtigkeit, vgl. §19, 22 II, 29 […]
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