Kann man bestimmte Teile des Immobilienvermögens im Nachlass ausklammern?
Das gemeinschaftliche Testament regelt die Erbfolge von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Grundsätzlich sind die getroffenen Verfügungen in diesem gemeinschaftlichen Testament bindend, das heißt, sie können zu Lebzeiten nicht einseitig geändert werden, ohne dass der Partner davon erfährt. Eine Ausnahme von der Bindungswirkung in dem gemeinschaftlichen Testament kann durch die Aufnahme einer Klausel gemacht werden, in […]
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