Erben aus dem Telefonbuch

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Wenn ein Alleinstehender ohne Testament stirbt

Das Erbe aus dem Telefonbuch ist eine kuriose Methode, um Erben zu finden. Ein portugiesischer Mann, Luis Carlos de Noronha Gabral de Camara, wählte 20 Jahre vor seinem Tod in Anwesenheit eines Notars 70 Personen nach dem Zufallsprinzip aus dem Telefonbuch aus und vermachte ihnen jeweils mehrere tausend Euro. [1] Als er starb, hinterließ er ein ansehnliches Vermögen: eine großzügige 12-Zimmer-Wohnung im Zentrum von Lissabon, ein Haus im Norden Portugals, ein Auto sowie rund 25.000 Euro in bar. Da er keine eigenen Kinder hatte, war er – rechtlich betrachtet – vergleichsweise frei in der Gestaltung seiner Erbfolge.

Pflichtteilsrecht schränkt Testierfreiheit ein

Wie in vielen kontinentaleuropäischen Ländern gilt auch in Portugal das sogenannte Pflichtteilsrecht. Enge Angehörige – etwa Kinder, Eltern oder Ehegatten – sind gesetzlich als „notwendige Erben“ (obrigatórios herdeiros) geschützt. Nur etwa ein Viertel des Nachlasses darf durch ein Testament frei an Dritte oder außenstehende Personen vergeben werden. Die restlichen drei Viertel stehen den gesetzlichen Erben zu.

In Portugal ist das Erstellen eines Testaments jedoch wenig verbreitet. „Wir haben hier keine ausgeprägte Testamentstradition“, erklärt Dr. Perri da Camara, Vizepräsident der portugiesischen Anwaltsvereinigung. „Über ein Testament zu sprechen, ist für viele Menschen wie über den Tod zu sprechen – das wird gerne verdrängt.“

Wie ist das in Deutschland geregelt?

In Deutschland ist es rechtlich zulässig, völlig fremde Personen – etwa aus dem Telefonbuch – im Testament als Erben oder Vermächtnisnehmer einzusetzen. Die Testierfreiheit (§ 1937 BGB) erlaubt es, über das eigene Vermögen frei zu verfügen. Es muss also keine persönliche Beziehung bestehen. Wichtig ist aber, dass die betreffende Person im Testament eindeutig identifizierbar bezeichnet wird (Name, Adresse, ggf. Geburtsdatum), um Verwechslungen zu vermeiden.

Allerdings sollten pflichtteilsberechtigte Angehörige (z. B. Kinder, Ehegatten) bedacht werden – sie können auch bei Enterbung ihren Pflichtteil verlangen. Zudem kann ein ungewöhnliches Testament zugunsten völlig Fremder Zweifel an der Testierfähigkeit oder Sittenwidrigkeit aufwerfen und zu Erbstreitigkeiten führen. Eine rechtssichere Formulierung und ggf. notarielle Beratung sind daher dringend zu empfehlen.

Fazit: Ohne Testament bestimmt das Gesetz – oder der Staat

Der Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig eine frühzeitige und rechtssichere Nachlassplanung ist – gerade für kinderlose oder alleinstehende Personen. Wer sicherstellen möchte, dass sein Vermögen nach dem eigenen Tod bestimmten Personen oder Institutionen zukommt, sollte rechtzeitig ein Testament errichten. Denn ohne klare Regelungen greift die gesetzliche Erbfolge – und im Zweifel erbt der Staat.

[1] http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/europe/6268015.stm

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