Kompetent im Steuerstrafrecht
Scheidt Kalthoff & Partner berät Sie als Fachkanzlei für Steuerstrafrecht aufgrund langjähriger Erfahrung umfassend, engagiert und mit dem klaren Ziel, drohende Strafen effektiv abzuwenden.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
› Verteidigung im Steuerstrafverfahren
› Erstellen von Selbstanzeigen zu allen Einkunftsarten
› Konfliktverteidigung im Rahmen der Steuerfestsetzung und der Strafzumessung
› Begleitung von Betriebsprüfungen - auch in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater (soweit gewünscht)
› Verhandlungen mit dem Finanzamt
› Verteidigung im Steuerstrafverfahren
Steuerstrafrecht im Überblick
Glossar
Informieren Sie sich zu den zahlreichen Einzelthemen im Steuerstrafrecht in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar:
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwälte und Berater
Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Steuerstrafrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Steuerstrafrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.
MATHIAS SCHEIDT
KARSTEN WEISS
TOBIAS KLÜMPER
Rechtsanwalt
Dipl. Finanzwirt
Koop – Partnerrecht
Steuerstrafrecht
Strafe abwenden
Wir alle treffen täglich Entscheidungen. Das Steuerrecht fordert eine Vielzahl von diffizilen Entscheidungen auf der Grundlage von sehr komplexen gesetzlichen Vorschriften, die selbst die Fachwelt zu weilen an ihre Grenze bringt. Sollten Sie sich strafrechtlichen Vorwürfen im Steuerrecht gegenüber ausgesetzt sehen, so ist es wichtig, sich von kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälten vertreten zu lassen, um diesen Vorwürfen tatkräftig zu begegnen - vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin mit unserem Team.
Nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts und lassen Sie sich von erfahrenen Rechtsanwälten vertreten, die die Regeln des Strafrechts ebenso beherschen wie den Umgang mit dem oft sehr umfangreichen Zahlenwerk.
Steuerliche Gestaltungen, Handlungen oder auch Unterlassungen können sich im Nachhinein als fehlerhaft oder unzureichend herausstellen. Der Gesetzgeber bietet hier das Instrument der Selbstanzeige an, um strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden.
Im Übrigen haben wir viele hilfreiche und wichtige Informationen für Sie auf dieser Seite zusammengestellt. Mehr dazu finden Sie auch hier: Grundlagen des Steuerstrafrechts - Ihre Rechte im Steuerrecht.
Wir vertreten Sie insbesondere in den Verfahren vor ...
... dem Finanzamt für Steuerstrafsachen- und Steuerfahndung
... der Staatsanwaltschaft
... dem Strafrichter
... den Finanzämtern und Finanzgerichten
... gegenüber Dritten - insbesondere Banken
durch die Erstellung von überzeugenden Einlassungen oder auch umfangreichen Selbstanzeigen in allen Bereichen des Steuerrechts, unabhängig davon, ob Sachverhalte im In- oder Ausland vorliegen.
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
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