Steuerentstehung bei Grundstücksschenkungen durch vertragliche Vollzugshemmung verzögert

  Vertragsklauseln entscheiden über die Steuerpflicht bei Schenkungen. Manchmal entscheidet nicht der Vertrag, sondern das Timing über Steuerpflicht und Vermögensübertragung. Ein Grundstück, eine Pflegezusage, ein Wohnrecht - auf dem Papier...

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Vertragsklauseln entscheiden über die Steuerpflicht bei Schenkungen.

Manchmal entscheidet nicht der Vertrag, sondern das Timing über Steuerpflicht und Vermögensübertragung. Ein Grundstück, eine Pflegezusage, ein Wohnrecht – auf dem Papier war alles perfekt geregelt. Doch als die Schenkerin unerwartet verstarb, zeigte sich, wie schmal der Grat zwischen rechtlicher Sicherheit und steuerlicher Falle sein kann. Ein aktueller Fall vor dem Bundesfinanzhof macht deutlich: Nicht die Unterschrift allein, sondern der tatsächliche Vollzug bestimmt, wann eine Schenkung steuerlich wirksam wird. Und manchmal reicht eine kleine vertragliche Klausel aus, um über hunderttausende Euro zu entscheiden.

Was ist passiert?

Im Jahr 2012 schloss eine Grundstückseigentümerin mit der späteren Klägerin einen notariellen Vertrag: Sie sollte ihr Grundstück gegen Zahlung eines Barkaufpreises, einer monatlichen Rente sowie die Erbringung von Pflegeleistungen übertragen. Zusätzlich behielt sich die Schenkerin ein lebenslanges Wohnrecht vor. Der Vertrag sah vor, dass der Eigentumswechsel erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen durfte – eine sogenannte Vollzugshemmung.

Bevor der Kaufpreis gezahlt und der Eigentumswechsel vollzogen war, verstarb die Schenkerin. Die Klägerin trat als Erbin in ihre Rechtsstellung ein und wurde später als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt setzte daraufhin Schenkungsteuer fest, da es die Übertragung als gemischt-freigebige Schenkung ansah und die vereinbarten Pflege- und Rentenverpflichtungen nicht berücksichtigte.

Die Klägerin wehrte sich, unter anderem mit der Begründung, die Schenkung sei wegen der Vollzugshemmung steuerlich noch nicht ausgeführt gewesen.

Wann eine Schenkung nicht zur Steuer führt: Die drei Schlüsselfaktoren

Der Bundesfinanzhof (BFH) hob das Urteil des Finanzgerichts Hamburg auf und verwies die Sache zurück. Die bisherigen Feststellungen reichten nicht aus, um abschließend zu beurteilen, ob und wann die Schenkung steuerlich ausgeführt worden ist. Damit wurde auch die bisherige Schenkungsteuerfestsetzung in Frage gestellt.

Begründung des BFH:

  1. Vereinbarte Vollzugshemmung:
    Durch die Vertragsklausel, wonach der Notar erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung vornehmen durfte, war die Grundstücksübertragung rechtlich noch nicht vollzogen.
  2. Zeitpunkt der Steuerentstehung:
    Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG entsteht Schenkungsteuer erst mit der tatsächlichen Ausführung der Schenkung. Da die Kaufpreiszahlung zum Todeszeitpunkt der Schenkerin noch ausstand, war die Schenkung noch nicht ausgeführt.
  3. Auswirkung des Todesfalls:
    Weil die Schenkung vor dem Tod der Schenkerin nicht vollzogen war, konnte die Klägerin die Eigentumsumschreibung nicht eigenständig herbeiführen. Damit war auch die Grundlage für die Schenkungsteuer entfallen.

Steuer sparen durch richtige Vertragsklauseln – das zeigt dieser Fall

Das Urteil des Bundesfinanzhofs hat eine wichtige Signalwirkung für die Besteuerung von Grundstücksschenkungen mit Gegenleistungen. Es stellt klar, dass bei einer vertraglich vereinbarten Vollzugshemmung – etwa der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung – die Schenkung steuerlich erst dann ausgeführt ist, wenn die Bedingung tatsächlich erfüllt wird.

Damit schützt das Urteil Schenker und Beschenkte davor, dass schon allein durch die Unterzeichnung eines notariellen Vertrags eine Schenkungsteuer entsteht, obwohl der Eigentumsübergang noch von weiteren Voraussetzungen abhängt. Besonders im Fall des Todes des Schenkers vor Eintritt der Bedingung kann eine steuerliche Belastung vollständig entfallen.

Für die Praxis bedeutet das:

Wer bewusst eine Vollzugshemmung vereinbart, kann die Steuerentstehung verzögern oder sogar verhindern. Das Urteil unterstreicht die enorme Bedeutung einer sorgfältigen Vertragsgestaltung bei Grundstücksübertragungen – sowohl aus zivilrechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht.

Tipp:

1. Vollzugshemmungen bewusst einsetzen
Wer die Steuerentstehung bewusst steuern will, sollte in Schenkungsverträgen klare Bedingungen – wie etwa die vollständige Kaufpreiszahlung – als Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung vereinbaren. So kann der steuerliche Zeitpunkt beeinflusst werden.

2. Zahlungsmodalitäten eindeutig regeln
Im Vertrag sollte genau festgelegt werden, wann und wie der Kaufpreis zu zahlen ist und welche Nachweise erforderlich sind. Nur so entsteht eine rechtssichere Vollzugshemmung, die auch vor Gericht Bestand hat.

3. Todesfallrisiken bei der Vertragsgestaltung bedenken
Bei älteren Schenkern sollte immer bedacht werden: Verstirbt der Schenker vor der vollständigen Ausführung der Schenkung, kann dies erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Eine präzise Gestaltung kann helfen, Steuerbelastungen für die Erben zu vermeiden.

 

Quelle: BFH-Urteil vom 21. August 2024, II R 11/21

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